Ingeborg-Esenwein-Rothe-Preis und Margarete-Berent-Preis

Im Rahmen der Zielvereinbarungen zur Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft werden jährlich die besten Promotions- und Forschungsvorhaben von Wissenschaftlerinnen der Fakultät prämiert. Die Auszeichnung erfolgt am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in Form des Ingeborg-Esenwein-Rothe-Preises, am Fachbereich Rechtswissenschaft in Form des Margarete-Berent-Preises. Die Bewerbung wird voraussichtlich im Mai 2024 wieder möglich sein.

Ingeborg-Esenwein-Rothe-Preis

 

Die Namensgeberin Ingeborg Esenwein-Rothe war die erste Frau, die als Ordinaria an der FAU lehrte. Sie hatte von 1963 bis 1976 den Lehrstuhl für Statistik inne und war zudem Trägerin des Bayerischen Verdienstordens.

Zum Vorgehen

  • Der Ingeborg-Esenwein-Rothe-Preis wird jährlich vergeben.
  • Bewerben können sich Doktorandinnen und Postdoktorandinnen/Habilitandinnen des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, ebenso Juniorprofessorinnen ohne Tenure Track, solange noch keine Habilitation erfolgt ist.
  • Prämiiert wird das beste Promotionsvorhaben und das beste Forschungsvorhaben von Postdoktorandinnen, Habilitandinnen oder Juniorprofessorinnen ohne Tenure Track (solange noch keine Habilitation erfolgt ist)
  • Der Ingeborg-Esenwein-Rothe-Preis wird in Gestalt von Sachmitteln in Höhe von 2.500 Euro pro Preisträgerin vergeben.
  • Vergabegremium ist die Fachbereichskommission zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses unter Einschluss der/des Frauenbeauftragten.

Merkblätter für die Vergabe des Ingeborg-Esenwein-Rothe-Preises 2023

Merkblatt für Bewerberinnen

Merkblatt für Betreuerinnen und Betreuer

Margarete-Berent-Preis

 

Die Namensgeberin Margarete Berent war eine der ersten Frauen, die im Fach Rechtswissenschaften eingeschrieben war. Sie promovierte im Jahr 1913, was sie zur ersten promovierten Juristin der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg machte. In den 1920er Jahren war sie eine der ersten deutschen Rechtsanwältinnen. Mit ihrer Dissertation und weiteren Publikationen leistete Margarete Berent einen wichtigen Beitrag zum heute gültigen Familienrecht und zur Geschlechtergerechtigkeit in diesem. Berent war auch außerhalb ihrer juristischen Tätigkeit außerordentlich engagiert: nachdem ihr 1933 aufgrund ihrer jüdischen Herkunft die Zulassung für den Anwaltsberuf entzogen wurde, engagierte sie sich bei der „Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden“, bis sie schließlich in die USA emigrierte. Einen Artikel über das bewegte Leben und den bewegenden juristischen und gesellschaftlichen Einsatz von Margarete Berent finden Sie hier.

Zum Vorgehen

  • Der Margarete-Berent-Preis wird jährlich vergeben.
  • Bewerben können sich Doktorandinnen und Postdoktorandinnen/Habilitandinnen des Fachbereichs Rechtswissenschaft, ebenso Juniorprofessorinnen ohne Tenure Track, solange noch keine Habilitation erfolgt ist.
  • Prämiiert wird das beste Promotionsvorhaben und das beste Forschungsvorhaben von Postdoktorandinnen, Habilitandinnen oder Juniorprofessorinnen ohne Tenure Track (solange noch keine Habilitation erfolgt ist)
  • Der Margarete-Berent-Preis wird in Gestalt von Sachmitteln in Höhe von 2.500 Euro pro Preisträgerin vergeben.
  • Vergabegremium ist die Fachbereichskommission zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses unter Einschluss der/des Frauenbeauftragten.

Merkblätter für die Vergabe des Margarete-Berent-Preises 2023

Merkblatt für Bewerberinnen

Merkblatt für Betreuerinnen und Betreuer

Auswahlkriterien zur Vergabe der Preise

 

Bei der Preisträgerinnenauswahl werden berücksichtigt:

  • überdurchschnittliche Leistungen der Antragstellerin
  • ggf. Auflistung der Publikationen
  • eine geplante wissenschaftliche Karriere und
  • die Gutachten, die die Antragstellerin vorlegt.

Berichterstattung

 

Die Preisträgerinnen legen nach Abschluss der Förderperiode dem Frauenbeauftragten der Fakultät einen Erfahrungsbericht vor.

Preisträgerinnen vergangener Jahre

Preisträgerinnen

2022: Frau Dr. Pavlina Kröckel und Frau Cordula Drach (beide Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) sowie Frau Dr. Rhea Hoffmann und Frau Anna-Katharina König (beide Fachbereich Rechtswissenschaft)

2021: Frau Dr. Gloria Berghäuser und Frau Julia Klaus (beide Fachbereich Rechtswissenschaft) sowie Frau Dr. Kamila Cygan-Rehm und Frau Verena Hossnofsky (beide Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften)

2020: Frau Ronja Heß (Fachbereich Rechtswissenschaft) und Frau Madeline Schubert (Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften)

2019: Frau Kerstin Ziegler (Fachbereich Rechtswissenschaft) und Frau Sandra Kretschmer (Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften)

2018: Frau Franziska Kurz (Fachbereich Rechtswissenschaft) und Frau Isabella Eigner (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften)

2017: Frau Sophia Piotrowski (Fachbereich Rechtswissenschaft) und Frau Mirjam Ambrosius (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften)

2016: Frau Johanna Grzywotz (Fachbereich Rechtswissenschaft), Frau Johanna Eckert und Frau Dr. Britta Kohlbrecher (beide Fachbereich Wirtschaftswissenschaften)

2015: Frau Tina Linti (Fachbereich Rechtswissenschaft) und Frau Janine Viol (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften)

2014: Frau Tanja Potschies (Fachbereich Rechtswissenschaft) und Frau Daniela Nehls (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften)

2013: Frau Stefanie Seibold (Fachbereich Rechtswissenschaft) und Frau Carolin Holzmann (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften)

 

Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte den stellv. Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Fakultät, Herrn Prof. Dr. Jochen Hoffmann.

Plakat mit den wichtigsten Fakten zum Ingeborg-Esenwein-Rothe-Plakat (siehe Website) und Bild einer jungen Frau im Blazer

 

Plakat mit den wichtigsten Fakten zum Margarete-Berent-Plakat (siehe Website) und Bild einer jungen Frau im Blazer