Zwischenfinanzierung
Im Rahmen des Innovationsbündnisses 4.0 stehen der Fakultät Mittel zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen zur Verfügung, mit denen wir zusätzliche Maßnahmen, welche sie in ihrer Karriere unterstützen, finanzieren können.
Ist die Weiter- bzw. Anschlussfinanzierungen von Forschungsprojekten vorübergehend offen, besteht das erhöhte Risiko, potenzialreiche Wissenschaftlerinnen in einem fortgeschrittenen Laufbahnstadium zu verlieren. Eine flexibel abrufbare Zwischenfinanzierung kann diesem Drop-out entgegenwirken.
- Zielgruppe: Das Angebot richtet sich an Post-Doktorandinnen und Habilitandinnen
- Umfang: Die Zwischenfinanzierung wird für maximal drei Monate gewährt im Umfang von bis zu einer 0,5 TV-L E 13 Stelle. Sie dient nicht als Ersatz für eine bereits bestehende Finanzierung.
Bewerbung:
Die Antragstellung durch die Wissenschaftlerin erfolgt bei der Fakultätsfrauenbeauftragten mit folgenden Unterlagen. Eine Kommission entscheidet über die Bewilligung der Zwischenfinanzierung.
- Begründungschreiben für die Notwendigkeit der Zwischenfinanzierung
- Beschreibung des Forschungsprojektes und der eigenen Forschungsstelle (insbesondere Dokumentation der eigenen Forschungsaufgaben und -leistung innerhalb des Projektes)
- CV und Publikationsliste
- Angaben zur Dauer der Zwischenfinanzierung (max. drei Monate) und zur Perspektive für die Rückkehr zur regulären Projektfinanzierung
- Empfehlungsschreiben des/der Vorgesetzten bzw. des/der Projektverantwortlichen
- Bestätigung des/der Vorgesetzten, dass eine Interimsfinanzierung aus Lehrstuhlmitteln nicht erfolgen kann.
Bewerbungsfrist:
Dauerhaft möglich bis zur Ausschöpfung der finanziellen Mittel.
Kontakt:
Prof. Dr. Martina Steul-Fischer (Fakultätsbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst): martina.steul-fischer@fau.de